Japan hat einen neuen Fünfjahresplan für Einwanderung und Aufenthaltsverwaltung verabschiedet, der das geplante elektronische Reisegenehmigungssystem JESTA auf einen schnelleren Zeitplan setzt. Die Einwanderungsbehörde veröffentlichte am 31. Juli 2026 den zweiten Grundplan für Einwanderungskontrolle und Aufenthaltsverwaltung.
Für Kurzzeitbesucher ist vor allem der Zeitrahmen wichtig: Japan hat keine sofortige Änderung der aktuellen Regeln für Touristenvisa oder die visumfreie Einreise angekündigt. Stattdessen sieht der Plan vor, das Japan Electronic System for Travel Authorization (JESTA) bis Ende des Fiskaljahres 2028 einzuführen.
JESTA ist als Vorabprüfung vor der Reise geplant
Die Einwanderungsbehörde beschreibt JESTA als System zur Erfassung von Identitäts- und Reisezweckdaten vor der Abreise und zur vorab durchgeführten Prüfung von Reisenden. Nach Angaben der Behörde ist es für Menschen aus visumbefreiten Ländern und Regionen gedacht, einschließlich Personen, die für kurze Aufenthalte wie Tourismus reisen.
Das endgültige Startdatum, die teilnahmeberechtigten Staatsangehörigkeiten, das Antragsverfahren und die Gebühr wurden noch nicht veröffentlicht. Japans Plan sagt zwar, dass die JESTA-Gebühr angemessen festgelegt wird, nennt aber keinen Betrag. Reisende sollten sich daher nicht auf inoffizielle Antragsseiten verlassen oder für eine angebliche JESTA-Genehmigung bezahlen, bevor die Regierung einen offiziellen Dienst eröffnet.
Keine neue Pflicht für aktuelle Reisen
JESTA ist eine künftige Reisegenehmigung, nicht Japans bestehendes eVISA-System. Besucher, die für einen kurzen touristischen Aufenthalt ein Visum benötigen, sollten weiterhin die aktuellen Hinweise des Außenministeriums beachten. Das JAPAN eVISA-System bleibt für berechtigte Antragsteller verfügbar, während visumbefreite Reisende vor der Buchung weiterhin die für ihren Reisepass geltenden Einreisebedingungen prüfen sollten.
Der umfassendere Einwanderungsplan umfasst außerdem strengere Maßnahmen gegen Visa-Überziehungen, mehr digitale Werkzeuge für die Grenzprüfung und Maßnahmen zur Aufenthaltsverwaltung für Menschen, die in Japan leben. Mehrere Punkte, darunter die geplante gemeinsame Nutzung von My Number-Daten ab 2027 und mögliche Überprüfungen der Regeln für Daueraufenthalt, betreffen eher mittel- und langfristige Einwohner als gewöhnliche Urlauber.
Wer eine Japan-Reise für 2026, 2027 oder Anfang 2028 plant, muss derzeit keinen neuen JESTA-Schritt unternehmen. Bei Reisen näher am geplanten Starttermin sollten vor der Abreise die Einwanderungsbehörde und die japanische Botschaft oder das zuständige Konsulat am Wohnort geprüft werden.
Primärquellen
Häufige Fragen
Nein. Japan hat derzeit keine JESTA-Antragspflicht angekündigt. Der neue Regierungsplan sieht die Einführung bis Ende des Fiskaljahres 2028 vor.
Die Einwanderungsbehörde beschreibt das geplante System als Vorabprüfung vor der Reise für Menschen aus visumbefreiten Ländern und Regionen, einschließlich Kurzzeitbesuchern. Der endgültige Umfang wurde noch nicht veröffentlicht.
Nein. JESTA ist ein geplantes Reisegenehmigungssystem, während JAPAN eVISA der bestehende Online-Visumweg für berechtigte Reisende ist, die für einen kurzen touristischen Aufenthalt ein Visum benötigen.
Nein. Mit dem Plan wurde keine sofortige Änderung der Touristenvisa- oder Visumbefreiungsregeln angekündigt. Reisende sollten weiterhin die aktuellen Hinweise des Außenministeriums und der Einwanderungsbehörde nutzen.
