Japan stellt sein System für steuerfreies Einkaufen für Besucher ab November 1, 2026 um. Statt die Verbrauchsteuer direkt im Geschäft zu sparen, zahlen berechtigte Reisende in der Regel zunächst den Preis inklusive Steuer und erhalten den Steuerbetrag nach der Zollbestätigung bei der Ausreise aus Japan zurück.
Die Änderung ist relevant für Touristen, Shopper, Langzeitbesucher und digitale Nomaden, weil steuerfreies Einkaufen in Japan bei Artikeln wie Elektronik, Uhren, Kosmetik, Snacks und anderen Waren weit verbreitet ist. Unter dem neuen System bleibt die Ersparnis möglicherweise erhalten, der Ablauf verlagert sich aber vom Kassentresen an den Abreisetag. Reisende sollten deshalb am Flughafen oder Hafen zusätzliche Zeit einplanen und ihre Einkäufe griffbereit halten.
Was ändert sich ab November 1, 2026?
Laut den offiziellen Informationen Japans zum steuerfreien Einkaufen werden Käufe ab November 1, 2026 auf ein Erstattungsverfahren umgestellt. Tax-Free-Shops verkaufen berechtigte Waren dann zu Preisen inklusive Verbrauchsteuer. Der entsprechende Steuerbetrag wird erstattet, nachdem der Zoll bestätigt hat, dass die Waren aus Japan ausgeführt werden.
Für Käufe bis October 31, 2026 bleibt das bisherige System bestehen: Berechtigte Besucher können sich die Verbrauchsteuer je nach Händler direkt im Geschäft abziehen lassen oder an einer Tax-Free-Kasse im Laden erstattet bekommen.
Praktische Auswirkungen für Reisende
- Sie zahlen im Geschäft zunächst mehr. Ab November 2026 sollten Reisende mit dem Preis inklusive Steuer rechnen.
- Sie müssen das Tax-Free-Verfahren vor der Abreise abschließen. Die Zollbestätigung ist entscheidend, weil die Erstattung davon abhängt.
- Sie müssen die steuerfreien Waren bei sich haben. Laut den offiziellen Vorgaben müssen Reisende alle steuerfreien Waren für die Zollbestätigung vorlegen können.
- Erledigen Sie das Verfahren vor dem Gepäck-Check-in. Terminals für das Tax-Free-Verfahren und Zollkontrollbereiche befinden sich in der internationalen Abflughalle vor dem Gepäck-Check-in an Flughäfen und Seehäfen.
- Planen Sie zusätzliche Zeit ein. Wenn ein Reisender zu wenig Zeit hat und das Zollverfahren vor dem Boarding nicht abschließen kann, gilt die Prüfung als unvollständig und die Erstattung kann verloren gehen.
90-Tage-Regel für die Ausreise
Nach dem neuen Erstattungsverfahren müssen Reisende bei der Ausreise aus Japan innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum die Zollbestätigung erhalten. Die National Tax Agency erklärt, dass die 90-Tage-Frist vom Tag nach dem Kauf bis zum 90. Tag zählt.
Das ist besonders für Langzeitbesucher relevant. Wenn Sie steuerfreie Waren früh in einer längeren Reise kaufen, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Abreisedatum noch in dieses 90-Tage-Fenster fällt.
Mindestkaufbetrag und vereinfachte Warenregeln
Der Mindestkaufbetrag bleibt JPY 5,000 or more excluding tax im selben Geschäft am selben Tag. Das neue System vereinfacht jedoch mehrere bestehende Regeln.
- Die getrennten Kategorien für allgemeine Waren und Verbrauchsartikel entfallen.
- Die derzeitige Obergrenze von JPY 500,000 für Verbrauchsartikel entfällt.
- Die besonderen Verpackungsvorgaben für Verbrauchsartikel entfallen.
- Die Unterscheidung danach, ob die Waren für den täglichen Gebrauch bestimmt sind, entfällt.
Die einfachere Verpackungsregel bedeutet jedoch nicht, dass Reisende steuerfreie Waren in Japan verwenden oder verbrauchen dürfen. Laut den offiziellen Vorgaben sind Lebensmittel, Getränke, Kosmetik oder andere Verbrauchsartikel nicht für eine Steuererstattung berechtigt, wenn sie in Japan verwendet oder konsumiert werden.
Alle Artikel auf derselben Quittung zählen
Eine wichtige praktische Regel lautet, dass die Zollbestätigung pro Kaufvorgang abgewickelt wird, etwa pro Quittung. Fehlt bei der Zollprüfung auch nur ein Artikel aus einem einzigen steuerfreien Kaufbeleg, kann der gesamte Kaufbeleg für die Bestätigung unzulässig werden, nicht nur der fehlende Artikel.
Für Reisende heißt das: Es ist sicherer, jeden steuerfreien Einkauf zusammenzuhalten und nicht einen Teil einer Quittung im aufgegebenen Gepäck und den anderen im Handgepäck zu verstauen.
So soll das Verfahren bei der Ausreise funktionieren
Bei der Ausreise legen Reisende vor dem Check-in ihren Reisepass an einem Tax-Free-Verfahrensterminal wie einem Kiosk oder elektronischen Terminal vor. Das System kann ein grünes oder ein rotes Ergebnis ausgeben. Ein grünes Ergebnis bedeutet, dass das Zollverfahren abgeschlossen ist. Ein rotes Ergebnis bedeutet, dass der Reisende mit den steuerfreien Waren zur Zollkontrolle gehen muss.
An bestimmten großen Flughäfen kann das Verfahren nach Angaben der Japan Tourism Agency außerdem über Visit Japan Web in ausgewiesenen Bereichen der internationalen Abflughalle mit einem eigenen WLAN für dieses Verfahren abgeschlossen werden. Die genannten Flughäfen sind Narita, Haneda, Kansai, Chubu, New Chitose, Fukuoka und Naha.
Wenn Sie vor der Ausreise aus Japan von einem Inlandsflug auf einen internationalen Flug umsteigen, müssen Sie die Erstattungsverfahren laut offizieller Vorgabe an dem Flughafen abschließen, von dem aus Sie Japan international verlassen.
Was Reisende vor dem steuerfreien Einkauf beachten sollten
- Fragen Sie im Geschäft, wie das Erstattungsverfahren abläuft und ob die Rückerstattung auf eine Kreditkarte, per App, per Banküberweisung oder auf anderem Weg erfolgt.
- Halten Sie Ihren Reisepass beim steuerfreien Einkauf griffbereit.
- Bewahren Sie Quittungen und steuerfreie Waren nach Kaufvorgang geordnet auf.
- Verwenden oder konsumieren Sie steuerfreie Verbrauchsartikel in Japan nicht, wenn Sie die Erstattung erhalten möchten.
- Packen Sie steuerfreie Einkäufe so ein, dass sie vor dem Check-in vorgezeigt werden können.
- Seien Sie am Flughafen oder Hafen früher als üblich, wenn Sie steuerfreie Waren dabei haben.
Was noch offen bleibt
Die wichtigste rechtliche und verfahrensbezogene Änderung ist durch offizielle japanische Regierungsquellen bestätigt. Einige operative Details können jedoch je nach Händler, Erstattungsanbieter und Abflugort abweichen. Reisende, die größere Einkäufe planen, sollten die aktuellen Hinweise der Japan Tourism Agency und der National Tax Agency kurz vor der Reise prüfen und den Ablauf direkt beim Geschäft zum Zeitpunkt des Kaufs bestätigen.
Primärquellen
Häufige Fragen
Das neue Erstattungsverfahren gilt für Käufe ab November 1, 2026. Käufe bis October 31, 2026 bleiben im bisherigen System.
Ja, berechtigte Reisende können weiterhin den Gegenwert der Verbrauchsteuer zurückbekommen. Ab November 2026 zahlen sie jedoch in der Regel zunächst den Preis inklusive Steuer und erhalten die Erstattung nach der Zollbestätigung bei der Ausreise aus Japan.
Ja. Sie müssen die steuerfreien Waren bei der Ausreise aus Japan für die Zollbestätigung vorlegen können. Laut den offiziellen Vorgaben sollte das Verfahren vor dem Gepäck-Check-in abgeschlossen werden. Packen Sie steuerfreie Waren daher nicht ins aufgegebene Gepäck, bevor der Prozess erledigt ist.
Nein. Auch wenn besondere Verpackungen für Verbrauchsartikel im neuen System entfallen, sagt die offizielle Vorgabe, dass Waren, die in Japan verwendet oder konsumiert werden, nicht für eine Steuererstattung berechtigt sind.
Reisende müssen die Zollbestätigung innerhalb von 90 Tagen ab Kaufdatum erhalten. Das ist besonders wichtig für Langzeitbesucher, die steuerfreie Waren früh auf ihrer Reise kaufen.
