Japan bereitet Berichten zufolge strengere Kriterien für den Daueraufenthalt von Ausländern vor; die überarbeiteten Leitlinien sollen am 1. Oktober 2026 in Kraft treten und grundsätzlich für Anträge gelten, die ab April 2027 gestellt werden.
Mehrere japanische Medien berichten unter Berufung auf einen Entwurf der Immigration Services Agency, dass Antragsteller ein dauerhaftes Jahreseinkommen über dem Durchschnittseinkommen japanischer Haushalte nachweisen müssten. Außerdem würden sie in der Regel voraussichtlich Rentenansprüche benötigen, die auf diesem Einkommensniveau 30 Jahren Beitragszahlung in das Beschäftigtenrentensystem entsprechen. Wer diesen Rentenanspruch nicht erreicht, könnte Berichten zufolge stattdessen ausreichende Ersparnisse oder andere finanzielle Vermögenswerte nachweisen.
Der berichtete Entwurf würde zudem Japanischkenntnisse sowie das Verständnis japanischer Systeme und lokaler Regeln in die Prüfung aufnehmen, ob die Gewährung des Daueraufenthalts im Interesse Japans liegt. Laut den Berichten könnte eine negative Bewertung erfolgen, wenn schulpflichtige Kinder in Japan nicht eingeschult sind.
Mögliche Änderungen für Ehepartner japanischer Staatsbürger und Daueraufenthaltsberechtigter
Der Vorschlag würde Berichten zufolge eine der wichtigsten Ausnahmen von der regulären Aufenthaltsdauer verschärfen. Nach den derzeit veröffentlichten Leitlinien der Immigration Services Agency kann sich der Ehepartner eines japanischen Staatsangehörigen, eines Daueraufenthaltsberechtigten oder eines Sonderdaueraufenthaltsberechtigten nach einer echten Ehe von mindestens drei Jahren und mindestens einem durchgehenden Jahr Aufenthalt in Japan für eine Ausnahme qualifizieren.
Nach dem berichteten Entwurf würde dieser Weg mindestens fünf Jahre Ehe und drei Jahre durchgehenden Aufenthalt in Japan erfordern. Die Behörde hat die überarbeiteten Leitlinien noch nicht veröffentlicht, daher sind die endgültige Formulierung, Übergangsregelungen und mögliche Ausnahmen weiterhin nicht bestätigt.
Was die aktuellen Regeln vorsehen
Die geltenden Leitlinien Japans verlangen in der Regel, dass ein Antragsteller mindestens 10 Jahre ununterbrochen im Land gelebt hat, davon mindestens fünf Jahre mit einem für Arbeit oder Aufenthalt zulässigen Status. Außerdem müssen Antragsteller einwandfreies Verhalten, finanzielle Eigenständigkeit und die ordnungsgemäße Erfüllung öffentlicher Pflichten wie Steuern, Rentenbeiträge und Krankenversicherungsbeiträge nachweisen. Es gibt separate Ausnahmen, unter anderem für qualifizierte Ehepartner und hochqualifizierte Fachkräfte.
Der Daueraufenthalt ist ein langfristiger Einwanderungsstatus, kein Touristenvisum und keine visumfreie Einreisegenehmigung. Besucher, die einen Urlaub, eine kurze Geschäftsreise oder einen gewöhnlichen vorübergehenden Aufenthalt planen, sind von dem berichteten Vorschlag nicht betroffen. Am relevantesten sind die Änderungen für Menschen, die in Japan bereits ein langfristiges Leben aufbauen, darunter Einwohner, die später einen Antrag auf Daueraufenthalt erwägen.
Wer sich der Anspruchsberechtigung nähert, sollte vollständige Nachweise über Einkommen, Steuer-, Renten- und Versicherungszahlungen aufbewahren und die direkt von der Immigration Services Agency veröffentlichten Aktualisierungen verfolgen. Bis die Behörde ihre endgültigen Leitlinien veröffentlicht, sollten die gemeldeten Schwellenwerte und Termine als geplante Politik und nicht als endgültige Antragsregeln gelten.
Primärquellen
Häufige Fragen
Japanische Medien berichten, dass die Leitlinien voraussichtlich am 1. Oktober 2026 überarbeitet und grundsätzlich auf Anträge angewendet werden sollen, die ab April 2027 gestellt werden. Die Immigration Services Agency hat die endgültigen überarbeiteten Leitlinien noch nicht veröffentlicht.
Nein. Der Daueraufenthalt ist ein langfristiger Status für Menschen, die in Japan leben; er ist getrennt von Touristenvisa, visumfreier Einreise und Kurzaufenthalten.
Die aktuellen Leitlinien der Immigration Services Agency verlangen in der Regel 10 durchgehende Jahre in Japan, darunter fünf Jahre mit einem zulässigen Arbeits- oder Aufenthaltsstatus, sowie einwandfreies Verhalten, finanzielle Eigenständigkeit und die ordnungsgemäße Zahlung öffentlicher Abgaben. Es gibt mehrere Ausnahmen.
