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Japan: Visum und Einreise

Einreiseregeln für Touristen mit normalem Reisepass: wie du in Japan einreist, wie lange du bleiben darfst, was du vor der Ankunft registrieren musst und wo du den Antrag stellst.

Zuletzt geprüft: 22. Oktober 2026

Deine Möglichkeiten mit Reisepass: 🇩🇪 Deutschland

Einfachster Weg

Visumfrei Aufenthalt bis zu 90 Tage

Visumbefreiung (Visa Exemption Scheme (short-term stay))[1]

Gilt für die aufgeführten Nationalitäten mit diesen veröffentlichten Bedingungen: ePassport (ICAO) nur für Brasilien, Malaysia, Montenegro, Panama, Paraguay, Peru, Serbien, Thailand und die Vereinigten Arabischen Emirate; bei einer japanischen Vertretung registrierter ePassport für Indonesien und Katar; maschinenlesbarer Reisepass (ICAO) für Barbados, Lesotho und Türkiye; Reisepass der SVR Hongkong oder BN(O)-Pass mit Aufenthaltsrecht in Hongkong; Reisepass der SVR Macau; taiwanischer Reisepass mit persönlicher Ausweisnummer; Uruguay nur die alte Passversion, die den Geburtsort zeigt.

Aufenthalt
90 Tage. 15 Tage für Indonesien und Thailand, 30 Tage für Brunei und Katar, 90 Tage für die übrigen. Staatsangehörige von Deutschland, Irland, Liechtenstein, Mexiko, Österreich, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, deren bilaterale Vereinbarungen bis zu 6 Monate erlauben, müssen die Verlängerung beantragen, bevor die 90 Tage enden.[1]
Verlängerung
Möglich. Verlängerungen des Status als Temporary Visitor werden nur bei wirklich unvermeidbaren humanitären oder gleichwertigen besonderen Umständen gewährt, zum Beispiel bei einer medizinischen Behandlung.[10]

Voraussetzungen

  • Aufenthalt von höchstens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit.[4]
  • Reisende, deren Passtyp die genannte Bedingung nicht erfüllt, zum Beispiel ohne ePassport, müssen vorab ein Visum beschaffen und können an der Einreise gehindert werden.[1]

Staatsangehörigen Kolumbiens wird empfohlen, vorab ein Visum zu beschaffen; andernfalls werden sie streng geprüft und die Einreise kann verweigert werden.

Außerdem möglich

Visum von der Botschaft Kurzzeitvisum von einer Botschaft oder einem Konsulat
Aufenthalt
90 Tage. Bis zu 90 Tage. Ein Visum zur einmaligen Einreise ist 3 Monate für die Einreise nach Japan gültig und kann nicht verlängert werden.[4][7]
Gebühr
Etwa 15.000 Yen für ein Visum zur einmaligen Einreise und etwa 30.000 Yen für ein Visum zur mehrfachen Einreise bei Anträgen, die ab dem 1. Juli 2026 angenommen werden, in Landeswährung zu zahlen; keine Gebühr, wenn kein Visum ausgestellt wird; zugelassene Agenturen erheben eine separate Bearbeitungsgebühr.[5]
Verlängerung
Möglich. Nur bei wirklich unvermeidbaren humanitären oder gleichwertigen besonderen Umständen, zum Beispiel bei einer medizinischen Behandlung.[10]
Bearbeitungszeit
5 Arbeitstage ab dem Tag nach Eingang, wenn es keine Probleme gibt; kann länger als einen Monat dauern, wenn die Vertretung den Fall an das Ministerium in Tokio weiterleitet.[6]
Einreise
Einmalige Einreise

Voraussetzungen

  • Beantrage das Visum bei der japanischen Botschaft, dem Generalkonsulat oder der Konsularstelle, die für deinen Wohnort zuständig ist, bei einer akkreditierten Agentur oder online, wo die Vertretung das anbietet. Anträge können nicht innerhalb Japans gestellt werden.[4]
  • Gültiger Reisepass, Antragsformular, Foto, Reiseplan mit Flug- oder Schiffsnummer sowie Ankunfts- und Abreisedatum, Nachweis der Zahlungsfähigkeit für die Reisekosten und, bei Tourismus, ein Reiseplan in Japan.[8]
  • Ein Visum garantiert die Einreise nicht; der Einwanderungsbeamte am Einreiseort entscheidet über die Landeerlaubnis.[4]

Visumbefreite Nationalitäten brauchen das nicht.

Vor der Reise

Gültigkeit des Reisepasses
Von den Behörden ist keine Mindestgültigkeit angegeben. Ein gültiger Reisepass ist erforderlich; eine Mindestrestgültigkeit ist nicht veröffentlicht.[8]

Registrierung vor der Ankunft

Visit Japan Web Optional
Wer
ausländische Besucher und zurückkehrende Einwohner
Wann
vor der Ankunft
Gebühr
Kostenlos

Online-Registrierung von Einwanderungs- und Zollangaben; am Flughafen wird ein 2D-Code angezeigt. Die Digital Agency verlangt von Nutzern nie eine Gebühr.[14][15]

Auf der offiziellen Seite registrieren (www.vjw.digital.go.jp)

Nur auf offiziellen Seiten beantragen

Betrügerische Websites imitieren die Website JAPAN eVISA und Visit Japan Web; Visit Japan Web ist kostenlos.

Agentur-Seiten, die offiziell aussehen, verlangen für dieselben Formulare Zusatzgebühren. Die offiziellen Domains sind: mofa.go.jp, evisa.mofa.go.jp, vjw.digital.go.jp, services.digital.go.jp, moj.go.jp

Angekündigte Änderungen

  • 31. März 2029: JESTA (elektronische Reisegenehmigung) wird für visumbefreite Kurzzeitbesucher, Kreuzfahrtpassagiere und einige Transitpassagiere Pflicht; sie dürfen ohne Genehmigung oder Visum nicht einreisen, und für jede neue Einreise ist eine Genehmigung nötig. Das Startdatum wird per Kabinettsverordnung spätestens am 31. März 2029 festgelegt; die Regierung peilt das Haushaltsjahr 2028 an.[11][12][13]

Alle Einreiseoptionen

Visumfrei

Visumbefreiung

Visa Exemption Scheme (short-term stay)

Wer das nutzen kann: 74 Reisepässe[1]

Gilt für die aufgeführten Nationalitäten mit diesen veröffentlichten Bedingungen: ePassport (ICAO) nur für Brasilien, Malaysia, Montenegro, Panama, Paraguay, Peru, Serbien, Thailand und die Vereinigten Arabischen Emirate; bei einer japanischen Vertretung registrierter ePassport für Indonesien und Katar; maschinenlesbarer Reisepass (ICAO) für Barbados, Lesotho und Türkiye; Reisepass der SVR Hongkong oder BN(O)-Pass mit Aufenthaltsrecht in Hongkong; Reisepass der SVR Macau; taiwanischer Reisepass mit persönlicher Ausweisnummer; Uruguay nur die alte Passversion, die den Geburtsort zeigt.

Reisepässe anzeigen

🇦🇩 Andorra · 🇦🇷 Argentinien · 🇦🇺 Australien · 🇧🇸 Bahamas · 🇧🇧 Barbados · 🇧🇪 Belgien · 🇧🇷 Brasilien · 🇧🇳 Brunei Darussalam · 🇧🇬 Bulgarien · 🇨🇱 Chile · 🇨🇷 Costa Rica · 🇩🇰 Dänemark · 🇩🇪 Deutschland · 🇩🇴 Dominikanische Republik · 🇸🇻 El Salvador · 🇪🇪 Estland · 🇫🇮 Finnland · 🇫🇷 Frankreich · 🇬🇷 Griechenland · 🇬🇹 Guatemala · 🇭🇳 Honduras · 🇮🇩 Indonesien · 🇮🇪 Irland · 🇮🇸 Island · 🇮🇱 Israel · 🇮🇹 Italien · 🇨🇦 Kanada · 🇶🇦 Katar · 🇭🇷 Kroatien · 🇱🇸 Lesotho · 🇱🇻 Lettland · 🇱🇮 Liechtenstein · 🇱🇹 Litauen · 🇱🇺 Luxemburg · 🇲🇾 Malaysia · 🇲🇹 Malta · 🇲🇺 Mauritius · 🇲🇽 Mexiko · 🇲🇨 Monaco · 🇲🇪 Montenegro · 🇳🇿 Neuseeland · 🇳🇱 Niederlande · 🇲🇰 Nordmazedonien · 🇳🇴 Norwegen · 🇦🇹 Österreich · 🇵🇦 Panama · 🇵🇾 Paraguay · 🇵🇪 Peru · 🇵🇱 Polen · 🇵🇹 Portugal · 🇷🇴 Rumänien · 🇸🇲 San Marino · 🇸🇪 Schweden · 🇨🇭 Schweiz · 🇷🇸 Serbien · 🇸🇬 Singapur · 🇸🇰 Slowakei · 🇸🇮 Slowenien · 🇭🇰 Sonderverwaltungsregion Hongkong · 🇲🇴 Sonderverwaltungsregion Macau · 🇪🇸 Spanien · 🇰🇷 Südkorea · 🇸🇷 Suriname · 🇹🇼 Taiwan · 🇹🇭 Thailand · 🇨🇿 Tschechien · 🇹🇳 Tunesien · 🇹🇷 Türkei · 🇭🇺 Ungarn · 🇺🇾 Uruguay · 🇦🇪 Vereinigte Arabische Emirate · 🇺🇸 Vereinigte Staaten · 🇬🇧 Vereinigtes Königreich · 🇨🇾 Zypern

Aufenthalt
90 Tage. 15 Tage für Indonesien und Thailand, 30 Tage für Brunei und Katar, 90 Tage für die übrigen. Staatsangehörige von Deutschland, Irland, Liechtenstein, Mexiko, Österreich, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, deren bilaterale Vereinbarungen bis zu 6 Monate erlauben, müssen die Verlängerung beantragen, bevor die 90 Tage enden.[1]
  • 15 Tage: Indonesien, Thailand
  • 30 Tage: Brunei Darussalam, Katar
Verlängerung
Möglich. Verlängerungen des Status als Temporary Visitor werden nur bei wirklich unvermeidbaren humanitären oder gleichwertigen besonderen Umständen gewährt, zum Beispiel bei einer medizinischen Behandlung.[10]

Voraussetzungen

  • Aufenthalt von höchstens 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit.[4]
  • Reisende, deren Passtyp die genannte Bedingung nicht erfüllt, zum Beispiel ohne ePassport, müssen vorab ein Visum beschaffen und können an der Einreise gehindert werden.[1]

Staatsangehörigen Kolumbiens wird empfohlen, vorab ein Visum zu beschaffen; andernfalls werden sie streng geprüft und die Einreise kann verweigert werden.

E-Visum

JAPAN eVISA

Wer das nutzen kann: Alle Reisepässe außer: Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominikanische Republik, El Salvador, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Honduras, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Kanada, Katar, Kroatien, Lesotho, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Sonderverwaltungsregion Macau, Spanien, Südkorea, Suriname, Taiwan, Thailand, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich, Zypern[1][2]

Hängt vom Wohnsitzland ab, nicht nur vom Reisepass: Einwohner von Australien, Brasilien, Kambodscha, Kanada, Saudi-Arabien, Südafrika, Taiwan, dem Vereinigten Königreich und den USA beantragen auf der Website; Einwohner von China, den Philippinen (Pauschalreise), Vietnam (Pauschalreise), Hongkong, Indien, Indonesien, Macau, der Mongolei, der Republik Korea, Singapur und den Vereinigten Arabischen Emiraten beantragen über eine akkreditierte Agentur. Nur normale Reisepässe.

Aufenthalt
90 Tage. Touristenvisum zur einmaligen Einreise. 15 oder 30 Tage für Staatsangehörige Chinas mit Wohnsitz in China, 15 Tage für Staatsangehörige Vietnams mit Wohnsitz in Vietnam und der Philippinen mit Wohnsitz auf den Philippinen.[2]
  • 15 Tage: Philippinen, Vietnam
Gebühr
Etwa 15.000 Yen für ein Visum zur einmaligen Einreise bei Anträgen, die ab dem 1. Juli 2026 angenommen werden, online zu zahlen; der Betrag kann je nach Nationalität und Zweck abweichen, und eine akkreditierte Agentur erhebt eine eigene Bearbeitungsgebühr.[3][5]
Bearbeitungszeit
5 Arbeitstage ab dem Tag nach Eingang, wenn es keine Probleme gibt; länger, wenn zusätzliche Prüfungen nötig sind.[6]
Einreise
Einmalige Einreise

Voraussetzungen

  • Nur für Tourismus. Besuche bei Verwandten oder Freunden, Geschäftsreisen und Transit erfordern einen Papierantrag bei einer japanischen Botschaft oder einem Konsulat.[3]
  • Die „Visa issuance notice“ muss am Flughafen auf einem Gerät vorgezeigt werden; PDF, Screenshot oder Ausdruck werden nicht akzeptiert.[2]
  • Ein Interview bei der japanischen Vertretung kann verlangt werden.[2]

Es gibt betrügerische Websites, die wie die Website JAPAN eVISA aussehen.

Auf der offiziellen Seite beantragen (www.evisa.mofa.go.jp)
Visum von der Botschaft

Kurzzeitvisum von einer Botschaft oder einem Konsulat

Short-Term Stay visa

Wer das nutzen kann: Alle Reisepässe[4]

Jeder Reisepass, der nicht unter die Visumbefreiung fällt, und visumbefreite Staatsangehörige, die die Passbedingung nicht erfüllen. Staatsangehörige von China, Russland, den GUS-Staaten, der Ukraine, Georgien, den Philippinen und Vietnam folgen länderspezifischen Verfahren.

Aufenthalt
90 Tage. Bis zu 90 Tage. Ein Visum zur einmaligen Einreise ist 3 Monate für die Einreise nach Japan gültig und kann nicht verlängert werden.[4][7]
Gebühr
Etwa 15.000 Yen für ein Visum zur einmaligen Einreise und etwa 30.000 Yen für ein Visum zur mehrfachen Einreise bei Anträgen, die ab dem 1. Juli 2026 angenommen werden, in Landeswährung zu zahlen; keine Gebühr, wenn kein Visum ausgestellt wird; zugelassene Agenturen erheben eine separate Bearbeitungsgebühr.[5]
Verlängerung
Möglich. Nur bei wirklich unvermeidbaren humanitären oder gleichwertigen besonderen Umständen, zum Beispiel bei einer medizinischen Behandlung.[10]
Bearbeitungszeit
5 Arbeitstage ab dem Tag nach Eingang, wenn es keine Probleme gibt; kann länger als einen Monat dauern, wenn die Vertretung den Fall an das Ministerium in Tokio weiterleitet.[6]
Einreise
Einmalige Einreise

Voraussetzungen

  • Beantrage das Visum bei der japanischen Botschaft, dem Generalkonsulat oder der Konsularstelle, die für deinen Wohnort zuständig ist, bei einer akkreditierten Agentur oder online, wo die Vertretung das anbietet. Anträge können nicht innerhalb Japans gestellt werden.[4]
  • Gültiger Reisepass, Antragsformular, Foto, Reiseplan mit Flug- oder Schiffsnummer sowie Ankunfts- und Abreisedatum, Nachweis der Zahlungsfähigkeit für die Reisekosten und, bei Tourismus, ein Reiseplan in Japan.[8]
  • Ein Visum garantiert die Einreise nicht; der Einwanderungsbeamte am Einreiseort entscheidet über die Landeerlaubnis.[4]

Visumbefreite Nationalitäten brauchen das nicht.

Gut zu wissen

  • Visa können weder bei der Ankunft in Japan noch während des Aufenthalts in Japan beantragt werden.[4]
  • Für Staatsangehörige visumfreier Länder ab 18 Jahren mit Ersparnissen von mindestens 30 Millionen Yen gibt es einen Langaufenthalt von 6 Monaten für Sightseeing und Erholung (Designated Activities, auf 1 Jahr verlängerbar), dazu für den mitreisenden Ehepartner.[9]
  • Die Visagebühren stiegen am 1. Juli 2026 auf etwa 15.000 Yen für ein Visum zur einmaligen Einreise.[5]

Stand der Recherche

Zuletzt geprüft: 22. Oktober 2026. In den letzten 30 Tagen anhand der offiziellen Quellen geprüft.

Änderungsprotokoll

Keine Änderungen seit der ersten Prüfung am 22. Oktober 2026.

So funktioniert es: Die Regeln jedes Landes stammen ausschließlich von der jeweiligen Regierung (Einwanderungsbehörde, Außenministerium, offizielle E-Visum-Portale). Eine tägliche Prüfung vergleicht die offiziellen Seiten mit unseren Daten, ein Land nach dem anderen, sodass jedes Land mindestens alle zwei Wochen geprüft wird. Änderungen werden geprüft, bevor sie hier erscheinen.

Keine Rechtsberatung. Fluggesellschaften und Grenzbeamte entscheiden über Beförderung und Einreise. Bestätige die Regeln vor der Reise immer auf der offiziellen Website, besonders bei ungewöhnlichen Reisepässen oder längeren Aufenthalten.

Quellen und Hintergrund

Nummern im Text wie [1] verweisen auf diese Quellen.

  1. [1] Ministry of Foreign Affairs of Japan: Exemption of Visa (Short-Term Stay). Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  2. [2] Ministry of Foreign Affairs of Japan: The JAPAN eVISA system (electronic visa). Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  3. [3] Ministry of Foreign Affairs of Japan: FAQ about JAPAN eVISA. Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  4. [4] Ministry of Foreign Affairs of Japan: VISA. Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  5. [5] Ministry of Foreign Affairs of Japan: Visa Fees (applications accepted on or after July 1, 2026). Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  6. [6] Ministry of Foreign Affairs of Japan: Visa Processing Time. Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  7. [7] Ministry of Foreign Affairs of Japan: Validity of a Visa. Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  8. [8] Ministry of Foreign Affairs of Japan: Checklist for Single-Entry Short-Term Stay Visa. Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  9. [9] Ministry of Foreign Affairs of Japan: Specified visa: Designated activities (Long Stay for sightseeing and recreation). Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  10. [10] Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice: Temporary Visitor status of residence (在留資格「短期滞在」). Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  11. [11] Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice: 令和8年入管法等改正について. Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  12. [12] Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice: Outline of the 2026 amendment (JESTA). Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  13. [13] Immigration Services Agency of Japan, Ministry of Justice: Immigration control basic plan materials (JESTA introduction in fiscal 2028). Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  14. [14] Digital Agency, Government of Japan: Visit Japan Web. Abgerufen am 22. Oktober 2026.
  15. [15] Digital Agency, Government of Japan: Announcement Concerning Use of Visit Japan Web. Abgerufen am 22. Oktober 2026.
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