Chinas CCC-Regel für Powerbanks: Was Reisende vor Inlandsflügen wissen müssen
China hat die Kontrollen von Powerbanks für Inlandsflüge verschärft. Damit wird das CCC- oder 3C-Zeichen für Reisende innerhalb des chinesischen Festlands zu einem praktischen Packthema.
Die Civil Aviation Administration of China (CAAC) sagt, dass Passagiere ab dem 28. Juni 2025 keine Powerbanks ohne CCC-Kennzeichnung, mit unklarer CCC-Kennzeichnung oder aus zurückgerufenen Modellen und Chargen auf Inlandsflügen mitnehmen dürfen. Ziel ist es, das Brand- und Rauchrisiko durch von Passagieren mitgeführte Lithiumbatterie-Produkte zu senken.
Wer sollte darauf achten?
Besonders wichtig ist die Regel für Reisende mit einem Inlandsflug innerhalb des chinesischen Festlands, etwa von Shanghai nach Beijing, von Guangzhou nach Chengdu oder bei einer internationalen Ankunft mit anschließendem separatem Inlandsanschluss in China. In der Praxis kann bei der Sicherheitskontrolle für diesen Inlandsabschnitt eine nicht konforme Powerbank zum Problem werden.
Die bestätigte Mitteilung der CAAC bezieht sich auf Inlandsflüge. Das sollte daher nicht als weltweite Regel für alle Flüge nach Asien verstanden werden und auch nicht so, als würden nun weltweit alle Airlines nur noch in China zertifizierte Powerbanks akzeptieren. Wer jedoch von chinesischen Flughäfen abfliegt, sollte trotzdem die Hinweise von Airline und Flughafen prüfen, denn lokale Sicherheitskontrollen können strenger sein als anderswo.
Was ist das CCC- oder 3C-Zeichen?
CCC steht für China Compulsory Certification. China hat Lithium-Ionen-Akkus und mobile Stromversorgungen, darunter Powerbanks, im Jahr 2023 in sein Pflichtzertifizierungssystem aufgenommen. Ab August 2024 mussten Powerbanks für den chinesischen Markt die 3C-Anforderungen erfüllen. Die Stadtregierung von Shanghai empfiehlt Reisenden, Powerbanks mit klar sichtbarem 3C-Label zu wählen und Modelle zu bevorzugen, die nach August 2024 hergestellt wurden.
Für ausländische Besucher ist wichtig: Viele ältere oder im Ausland gekaufte Powerbanks tragen andere Kennzeichnungen wie CE, FCC oder UKCA, aber nicht Chinas CCC-Zeichen. Diese Markierungen ersetzen 3C für die chinesische Regel zu Inlandsflügen nicht.
Was passiert mit älteren Powerbanks?
Eine ältere Powerbank ist nicht automatisch unsicher, kann aber für einen Inlandsflug in China unzulässig sein, wenn ihr ein klares CCC-/3C-Zeichen fehlt. Powerbanks mit abgenutzten Etiketten, unklaren Kapazitätsangaben, fehlender 3C-Zertifizierung oder mit zurückgerufenen Modell- oder Chargennummern können an der Sicherheitskontrolle abgewiesen werden. Reisende sollten nicht davon ausgehen, dass eine Powerbank, die in Europa, Nordamerika, Südostasien oder auf einem früheren internationalen Flug akzeptiert wurde, auch auf einem Inlandsflug im chinesischen Festland durchgeht.
Prüfen Sie vor dem Flug drei Dinge: Ist das 3C-Zeichen sichtbar? Sind Wattstunden oder Kapazität klar aufgedruckt? Und wurde das Modell zurückgerufen? Wenn das Label beschädigt ist oder das Gerät alt und ohne Kennzeichnung ist, ist ein Austausch vor dem Inlandsflug sicherer, als am Flughafen eine Konfiszierung zu riskieren.
Kapazitätsgrenzen gelten weiterhin
Das 3C-Zeichen ist nicht die einzige Anforderung. Die üblichen Lithiumbatterie-Grenzen bleiben ebenfalls relevant. Powerbanks bis 100 Wattstunden sind in der Regel in der Kabine erlaubt. Powerbanks zwischen 100Wh und 160Wh benötigen meist eine Genehmigung der Airline. Alles über 160Wh ist normalerweise nicht an Bord erlaubt.
Zur Berechnung der Wattstunden multipliziert man die Kapazität in Amperestunden mit der Spannung. Eine Powerbank mit 20.000mAh bei 3,7V liegt bei etwa 74Wh, ein Modell mit 27.000mAh bei 3,7V bei etwa 100Wh. Kapazität und Spannung sollten klar auf dem Gerät angegeben sein.
Wie sich das von anderen Powerbank-Regeln in Asien unterscheidet
Mehrere asiatische Airlines und Behörden haben ihre Regeln für Powerbanks nach Vorfällen mit Lithiumbatterie-Bränden ebenfalls verschärft, doch diese Vorgaben unterscheiden sich von Chinas CCC-Anforderung. Sie konzentrieren sich meist auf Nutzung und Aufbewahrung an Bord: Powerbanks müssen im Handgepäck mitgeführt werden, dürfen nicht ins aufgegebene Gepäck und dürfen während des Flugs nicht benutzt oder geladen werden.
Beispiele sind Thai Airways, AirAsia und Singapore Airlines, die die Nutzung oder das Laden von Powerbanks an Bord verbieten. Die Civil Aviation Department in Hongkong hat außerdem Regeln für Passagiere eingeführt, die vom Hong Kong International Airport abfliegen, darunter maximal zwei Powerbanks pro Passagier und ein Verbot, Powerbanks während des Flugs nachzuladen. Diese Maßnahmen bedeuten jedoch nicht, dass das chinesische 3C-Zeichen in ganz Asien vorgeschrieben ist.
Praktische Checkliste vor einem Flug in China
- Bei Inlandsflügen im chinesischen Festland nur Powerbanks mit klarem CCC-/3C-Zeichen mitnehmen.
- Nicht auf CE, FCC oder andere nicht-chinesische Kennzeichnungen als Ersatz für 3C verlassen.
- Sicherstellen, dass Kapazität und Wattstunden gut lesbar sind.
- Die Powerbank ins Handgepäck packen, nicht ins Aufgabegepäck.
- Keine zurückgerufenen Modelle oder Chargen mitnehmen.
- Bei größeren Powerbanks zwischen 100Wh und 160Wh vor der Reise die Genehmigung der Airline einholen.
- Bei asiatischen Airlines prüfen, ob die Nutzung oder das Laden einer Powerbank während des Flugs verboten ist.
Die sicherste Option für Reisende mit einem Inlandsflug in China ist eine neuere, klar gekennzeichnete und 3C-zertifizierte Powerbank, die im Kabinengepäck griffbereit bleibt.
Primärquellen
Häufige Fragen
Nein. Die CCC- oder 3C-Anforderung ist eine China-spezifische Regel, die für Inlandsflüge im chinesischen Festland bestätigt wurde. Andere asiatische Airlines können die Nutzung oder das Laden von Powerbanks an Bord einschränken, verlangen aber in der Regel nicht Chinas CCC-Zeichen.
Ja. Die Regel gilt auf Flug- und Flughafen-Sicherheitsebene, nicht nach Staatsangehörigkeit. Ausländische Reisende mit einem Inlandsflug im chinesischen Festland sollten prüfen, ob ihre Powerbank ein klares CCC-/3C-Zeichen hat.
Nur wenn sie ein klares, gültiges CCC-/3C-Zeichen, gut lesbare Kapazitätsangaben hat und nicht aus einem zurückgerufenen Modell oder einer zurückgerufenen Charge stammt. Viele ältere oder im Ausland gekaufte Powerbanks tragen die erforderliche chinesische Kennzeichnung nicht.
Nein. Powerbanks gelten als Ersatz-Lithiumbatterien und sollten im Handgepäck mitgeführt werden, nicht im aufgegebenen Gepäck.
Powerbanks bis 100Wh sind in der Regel in der Kabine erlaubt. Geräte zwischen 100Wh und 160Wh brauchen meist eine Genehmigung der Airline, alles über 160Wh ist normalerweise verboten.

